Seite 9 a. Für die Beurteilung der Frage, in welchem Pensum die Beschwerdeführerin im hypothetischen Gesundheitsfall tätig sein könnte, werden Unterlagen benötigt, welche von ärztlichen und gegebenenfalls auch anderen Fachleuten zur Verfügung zu stellen sind. Aufgabe des Arztes oder der Ärztin ist es, den Gesundheitszustand zu beurteilen und dazu Stellung zu nehmen, in welchem Umfang und bezüglich welcher Tätigkeiten die versicherte Person arbeitsunfähig ist.