2.1 Die Beschwerdeführerin macht vorweg geltend, sie habe darauf vertrauen dürfen, dass ihr bei der Vorinstanz eingereichtes Revisionsgesuch ihre Rechtsposition verbessern bzw. zumindest nicht verschlechtern würde. Es sei sach- und rechtswidrig, wenn das Revisionsgesuch nun als Anlass dienen solle, die bisher ausgerichtete IV-Viertelsrente aufzuheben, ohne dass der Beschwerdeführerin unter Wahrung ihrer Gehörsrechte die Möglichkeit eingeräumt worden sei, das Revisionsgesuch aufgrund der ihr drohenden Verschlechterung der Ansprüche wieder zurückzuziehen.