D. Gegen diese Verfügung richtet sich die von der Beschwerdeführerin am 13. Juli 2018 erhobene Beschwerde ans Obergericht (act. 1). Mit Vernehmlassung vom 16. August 2018 (act. 7) verlangte die Vorinstanz deren Abweisung. Mit Schreiben vom 17. September 2018 (act. 10) verzichtete die Beschwerdeführerin auf eine Replik und verwies zur Begründung