Bei derzeit instabilem Gesundheitszustand seien für eine vertiefte Beurteilung allerdings noch weitere Unterlagen nötig. Nachdem die Vorinstanz weitere Arztberichte von den behandelnden Ärzten erhalten hatte, wurde zusätzlich ein polydisziplinäres Gutachten bei der ABI (Ärztliches Begutachtungsinstitut GmbH) in Basel eingeholt. Gemäss dem vom 20. November 2017 datierenden Gutachten (IV-act.