C. Mit Schreiben vom 25. August 2016 (IV-act. 51) stellte der Rechtsvertreter der Beschwerdeführerin ein Revisionsgesuch bei der Vorinstanz mit der Begründung, der Gesundheitszustand seiner Mandantin habe sich erneut in einer für den Anspruch auf Leistungen der Invalidenversicherung erheblichen Weise geändert.