A. Die am XX.XX.1973 geborene A___ (nachfolgend: Beschwerdeführerin) meldete sich im August 2003 erstmals bei der Invalidenversicherung zum Leistungsbezug an. Sowohl die damals zuständige IV-Stelle des Kantons Thurgau als auch das von ihr beschwerdeweise angerufene Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau wiesen ihr Leistungsbegehren mit Verfügung vom 4. April 2008 (IV-act. 6.2, S. 312 ff.) bzw. Beschwerdeentscheid vom 17. September 2008 (IV-act. 6.2, S. 342 ff.) unter Verneinung eines Rentenanspruchs ab.