Staub saugen und anderweitige Bodenreinigungsarbeiten wie insbesondere feuchtes Aufnehmen. Beim Kochen habe sie Schwierigkeiten beim Schneiden und Herausnehmen von Töpfen. Vor diesem Hintergrund sei die Einschränkung im Haushalt mit 25% bis 50%, durchschnittlich also 37.5%, zu beziffern. Nur wegen der übermässigen Mithilfe des Ehemannes habe die IV-Stelle eine Einschränkung im Haushalt verneinen können. Überhaupt sei der Abklärungsbericht ungenügend, da darin anzugeben sei, welche Tätigkeiten in welchem Ausmass nicht mehr zumutbar seien;