5.2 Demgegenüber fühlt sich die Beschwerdeführerin im Haushalt in folgenden Bereichen eingeschränkt: Organisation der Haushaltführung, Ernährung, Wohnungspflege, Wäsche und Kleiderpflege, dies vor allem wegen der Folgen der Hirnblutung. Ihr Tagesablauf sei unregelmässig mit einem beschwerdebedingt verspäteten Beginn der Arbeiten im Haushalt. Fast jedes Wochenende werde sie von ihren Kindern besucht, die erledigten, was an schlechten Tagen liegengeblieben sei, obwohl alle drei Töchter zu 100% erwerbstätig seien, was auch auf den ebenfalls mithelfenden Ehemann der Beschwerdeführerin zutreffe.