2002 sei sie in erster Linie gesundheitsbedingt nicht erwerbstätig gewesen, und 2003 habe sie beim Versuch der beruflichen Wiedereingliederung ein geringeres Einkommen als 2000 erzielt; 2004 schliesslich, im letzten Jahr der danach unfreiwillig und aus gesundheitlichen aufgegebenen Erwerbstätigkeit, sei das Pensum halb so gross gewesen wie vor der Hirnblutung.