Ohnehin wäre mit zunehmendem Alter der Kinder das Pensum auf 80% erhöht worden, sodass der Invaliditätsgrad mit der gemischten Methode statt nur mit einem Betätigungsvergleich zu ermitteln sei. Es stimme nicht, dass sie von 2001 bis 2004 trotz der Hirnblutung im gleichen Pensum wie in den Vorjahren erwerbstätig gewesen sei. Aus dem IK-Auszug gehe vielmehr schon für das Jahr 2000 ein tieferes Pensum hervor, das 2001 gegenüber jenem in den Jahren 1999 und 2000 weniger als die Hälfte betragen habe. 2002 sei sie in erster Linie gesundheitsbedingt nicht erwerbstätig gewesen, und 2003 habe sie beim Versuch der beruflichen Wiedereingliederung ein geringeres Einkommen als 2000 erzielt;