4.2 Dem hielt die Beschwerdeführerin entgegen, entscheidend sei nicht der derzeitige Status als im Haushalt arbeitende Nichterwerbstätige, sondern jener, wie er ohne Invalidität vorliegen würde. Bis zur Hirnblutung sei sie mehr oder weniger beschwerdefrei und mit einem Pensum von total ungefähr 26.5 h/Wo - 12.5 h/Wo für die F___ AG, rund 2-3 h/Wo für die Firma G___ und je nach Jahreszeit durchschnittlich 10 h/Wo für die H___ AG - erwerbstätig gewesen, was einem Pensum von 61.75% entspreche; allerdings könne sie dies weder mit Arbeitsverträgen noch mit sonstigen Dokumenten nachweisen.