B.3 Mit Schreiben vom 16. Oktober 2017 (IV-act. 30) liess die Versicherte Einwand gegen den Vorbescheid erheben, unter Beilage eines weiteren Berichts von Dr. E___ vom 12. Oktober 2017 (IV-act. 30/9), wonach bei einer MRI-Untersuchung vom 21. September 2017 eine relevante Diskushernie habe ausgeschlossen werden können, die Schmerzen also wohl muskulär bedingt seien.