Ausserdem habe die Versicherte erstmals über nach der Hirnblutung mit variabler Frequenz aufgetretene unwillkürliche Bewegungsstörungen am rechten Arm mit Beeinträchtigung von Koordination und Feinmotorik, aber auch über eine "fehlerhafte" Griffstärke mit Fallenlassen von Gegenständen berichtet. Sie wirke wegen dem negativen Vorbescheid aufgewühlt, der aus neurologischer Sicht nicht nachvollziehbar sei, da seitens der Hirnblutung eindeutige Spätfolgen vorlägen, die sich nur wegen starker Willenskraft und hoher Motivation nicht stärker behindernd auswirkten.