A.3 Nach einer Mitteilung der IV-Stelle vom 8. November 2016 (IV-act. 9/1), wonach bei der als nichterwerbstätige Hausfrau einzustufenden Versicherten keine beruflichen Massnahmen angezeigt seien, erstattete Psychiater FMH Dr. C___ am 14. November 2016 (IV-act.15) einen Bericht. Demnach behandle er diese wegen einer mittelschweren depressiven Episode und wegen einer Angst- sowie selbstunsicheren Persönlichkeitsstörung seit dem 18. Juni 2010 mit Psychotherapie in Abständen von ein bis zwei Monaten und mit Psychopharmaka. Im ersten Arbeitsmarkt sei sie Versicherte seit langem nicht mehr einsetzbar, besorge aber im Mietshaus die Hausverwaltung.