a) der Beschwerdeführerin: 1. Es sei die Verfügung der IV-Stelle Appenzell Ausserrhoden vom 5. Dezember 2017 dahingehend abzuändern, dass der Beschwerdeführerin rückwirkend ab 1. Mai 2017 eine ganze Rente der Invalidenversicherung zugesprochen wird. 2. Eventualiter zu Ziff. 1 vorstehend sei die Verfügung der IV-Stelle Appenzell Ausserrhoden vom 5. Dezember 2017 dahingehend abzuändern, dass der Beschwerdeführerin rückwirkend ab 1. Mai 2017 eine Dreiviertelrente zugesprochen wird. 3. Subeventualiter zu Ziff.