17 Abs. 2 AT). Innerhalb der erwähnten Bandbreite bestehen folgende Kategorien: leichter Fall mit einem Honorar von Fr. 1'000.-- bis Fr. 4'000.-- und einem Mittelwert von Fr. 2'500.--, mittlerer Fall von Fr. 4'000.-- bis Fr. 7'000.-- und einem Mittelwert von Fr. 5'500.-- sowie schwieriger Fall von Fr. 7'000.-- bis Fr. 10'000.-- und einem Mittelwert von Fr. 8'500.--. Vorliegend ist vom Mittelwert eines leichten Falles auszugehen, also von einem Honorar in Höhe von Fr. 2'500.--. Dazu sind die pauschalen Barauslagen von 4% in Höhe von Fr. 100.-- zu rechnen.