Auch wenn bezüglich letzterem Punkt Dr. C___ vom RAD die Meinung vertrat, dass selbst bei Erhöhung der Medikamentendosis voraussichtlich keine rentenrelevante Verbesserung eintreten werde, so erscheint nur schon die regelmässige Einnahme der verordneten Psychopharmaka und deren regelmässige Kontrolle angesichts der ärztlich diagnostizierten (schweren) psychischen Leiden und des Hinweises der Medas Zentralschweiz, dass die Compliance der Explorandin zweifellos fraglich sei, ohne weiteres als gerechtfertigt. Ausserdem ist die Medas bezüglich der Sinnhaftigkeit eines stationären Aufenthalts durch die IV-Stelle anzufragen (vgl. Urteil des Bundesgerichts 9C_703/2015 vom 12. November