4.3 Unabhängig davon ist bei der Frage eines stationären Aufenthalts aber nicht zu verkennen, dass zu einem solchen im Gutachten der Medas Zentralschweiz nicht geraten wurde, sondern lediglich zur Fortführung der Psychotherapie, dem Wechsel von einem männlichen Therapeuten zu einer weiblichen Therapeutin - beides war mit der Aufnahme der Behandlung bei Psychologin D___ Anfang Februar 2018 und der gleichwohl beibehaltenen Therapie bei Psychiater B___ (s. dessen Schreiben vom 8. Januar 2018) mehr oder weniger der Fall - und einer regelmässigen Messung der Medikamentenspiegel geraten.