4.2 Wird auf den Verlaufsbericht des behandelnden Psychiaters B___ vom 23. März 2016, insbesondere aber das Verlaufsgutachten der Medas Zentralschweiz vom 8. Juni 2017 abgestellt, so bestehen erhebliche Anhaltspunkte für eine Verschlechterung des gesundheitlichen Zustandes der Beschwerdeführerin, bei der gegenüber früher zusätzliche psychiatrische Diagnosen gestellt wurden. Die IV-Stelle verlangt nun aber - gestützt auf eine Anregung von Psychiater B___ im erwähnten Verlaufsbericht - u.a. eine stationäre Behandlung. Dies zu Recht, nachdem zumindest die bisherige langjährige psychiatrische - das erste Gespräch mit Psychiater B