Seite 9 Behandlung für nicht angezeigt halte und eine Verbesserung derzeit verneine. Was die Medikamente anbelange, so habe sie diese zwar in Absprache mit dem Psychiater umgestellt, doch seien Nebenwirkungen aufgetreten, und es habe sich - wie von Dr. C___ vorausgesagt - trotzdem keine Besserung eingestellt. Wenn eine stationäre Behandlung unter Verweis auf die Schadenminderungspflicht gefordert werde, so müsse dies im Rahmen eines Mahn- und Bedenkzeitverfahrens erfolgen.