Dagegen brachte die Beschwerdeführerin in der Replik vor, die IV-Stelle übersehe, dass sie nicht nur an einer schweren Depressionen leide, sondern laut Gutachten zusätzlich an einer Agoraphobie mit Panikstörung, einer Somatisierungs- und an einer emotional instabilen Persönlichkeitsstörung. Anders als die IV-Stelle gingen die Gutachter von einer sachgerechten Behandlung aus, und nur hinsichtlich der Depressionen mache der Gutachter einen Vorschlag zu deren möglichen Linderung. Abgesehen davon stehe sie - den Empfehlungen im Gutachten entsprechend - seit Anfang Jahr regelmässig und zusätzlich in psychotherapeutischer Behandlung, wobei die Psychologin eine stationäre