In der Beschwerdeantwort bezeichnete die IV-Stelle die bisherigen Therapien im Falle der Versicherten als ungenügend bzw. den von ihr geltend gemachten Beschwerden nicht angemessen. Bei einer schweren Depression sei eine therapeutische Sitzung alle 2,5 Monate nicht ausreichend. Wenig überraschend wiesen denn auch Psychiater B___ als auch der begutachtende Psychiater auf offene Behandlungsoptionen hin, zumal die psychiatrische Klinik Münsterlingen eine Behandlung für psychisch kranke Mütter mit Kleinkindern bis zu fünf Jahren anbiete.