Dem hielt die Versicherte in der Beschwerdeschrift entgegen, sämtliche Mediziner gingen vorliegend von einer Verschlechterung ihres Zustandes aus, was der behandelnde Psychiater B___ gegen Ende März 2016 erstmals mitgeteilt und der RAD Mitte Mai 2018 anerkannt habe. Dass sie sich bereits seit 2009 nicht mehr arbeitsfähig fühle, sei im vorliegenden Zusammenhang nicht relevant. Allerdings frage es sich, ab wann die Verschlechterung eingetreten sei; dies sei nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit dargetan und der Sachverhalt insofern unzureichend abgeklärt.