Mit Duplik vom 15. Oktober 2018 (act. 11) meinte die IV-Stelle, es liege im Ermessen der Beschwerdeführerin, die diagnostizierten Störungen behandeln zu lassen oder eben nicht, nur dürfe sie bei einem Verzicht darauf von der Invalidenversicherung keine Leistungen erwarten. Auf diese am 16. Oktober 2018 zugestellte und gemäss Track and Trace- Sendungsverfolgung am folgenden Tag entgegengenommene Eingabe reagierte die AA___ erst mit Schreiben vom 5. November 2018 (act. 12) mitsamt Beilagen (act.