C.3 In der Folge liess die Verwaltung die Versicherte auf Empfehlung des RAD vom 12. Januar 2017 (IV-act. 17) bei der Medas Zentralschweiz abklären. In deren Gutachten vom 8. Juni 2017 (IV-act. 30) ist nachzulesen, dass sich der Zustand der Explorandin seit Mai 2012 verschlechtert habe und sie deshalb in jeder Tätigkeit vollständig arbeitsunfähig wegen folgenden Diagnosen sei: gegenwärtig schwere Depression, Agoraphobie mit Panikstörung, Somatisierungsstörung, emotional instabile Persönlichkeitsstörung vom Borderline-Typ, posttraumatische Arthrose des oberen Sprunggelenkes links und primäre Arthrose des rechten oberen Sprunggelenkes.