B.6 In der Folge liess die IV-Stelle die Versicherte noch einmal polydisziplinär abklären. Dem Verlaufsgutachten der Medas Ostschweiz vom 26. August 2011 (IV-act. 1.2/90) ist zu entnehmen, dass der BMI nur noch 28.3 betrage. Die bisherige Tätigkeit als Betreuerin sei wegen Problemen am Bewegungsapparat, u.a. am oberen Sprunggelenk, nicht geeignet. In einer anderen Tätigkeit betrage die Arbeitsfähigkeit zufolge der bereits im ersten Gutachten gestellten psychischen Diagnosen und wegen den mit der Neurodermitis verbundenen Beschwerden um 50% beeinträchtigt. Die Explorandin benötige weiterhin die bereits