B.5 Nachdem der regionalärztliche Dienst der Invalidenversicherung Ostschweiz (RAD) mit Aktennotiz vom 6. Oktober 2009 (IV-act. 1.2/266) gemeint hatte, der Gesundheitszustand sei weiterhin instabil, unternahm die IV-Stelle von Juni bis November 2010 einen beruflichen Eingliederungsversuch, um der Versicherten dann mit Schreiben vom 17. Februar 2011 (IV-act. 1.2/153) mitzuteilen, dass die Arbeitsvermittlung aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich sei und deshalb abgeschlossen werde.