1.2/292) über eine polydisziplinäre Abklärung sei die Arbeitsfähigkeit in der bisherigen Tätigkeit als Betreuerin von körperlich Schwerbehinderten seit Februar 2008 durch eine emotional instabile Persönlichkeit vom Borderline-Typ und eine rezidivierende depressive Störung, gegenwärtig mittelschwere Episode mit somatischem Syndrom, zu 50% eingeschränkt. In einer anderen Tätigkeit wären zusätzlich die Neurodermitis, das Asthma bronchiale und die Arthrose des linken oberen Sprunggelenks zu berücksichtigen. An der bisherigen Arbeitsstelle sei ein Pensum von 50% zu empfehlen, ferner eine Reduktion des massiven Übergewichts mit einem BMI von etwa 50.