Seite 2 angezeigt und tätigte stattdessen medizinische Abklärungen. Gemäss Gutachten der Medas Ostschweiz vom 20. Februar 2009 (IV-act. 1.2/292) über eine polydisziplinäre Abklärung sei die Arbeitsfähigkeit in der bisherigen Tätigkeit als Betreuerin von körperlich Schwerbehinderten seit Februar 2008 durch eine emotional instabile Persönlichkeit vom Borderline-Typ und eine rezidivierende depressive Störung, gegenwärtig mittelschwere Episode mit somatischem Syndrom, zu 50% eingeschränkt.