A. Die am XX.XX.1982 geborene A___ ist gelernte Hauspflegerin und Mutter eines am 26. März 2014 geborenen Kindes. Am 12. Januar 2007 (IV-act. 1.2/472) meldete sie sich erstmals bei der Invalidenversicherung an. Da ihr die Tätigkeit im erlernten Beruf wegen einer Neurodermitis und Allergien nicht mehr möglich sei, wünsche sie eine Umschulung zur Sozialpädagogin. Mit Verfügung vom 16. November 2007 (IV-act. 1.2/425) wies die Sozialversicherungsanstalt des Kantons St. Gallen das Gesuch ab, weil derzeit keine Berufsberatung gewünscht werde.