a) der Beschwerdeführerin: 1. Die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 7. Juni 2018 sei aufzuheben. 2. Der Beschwerdeführerin sei ab dem frühestmöglichen Zeitpunkt eine ganze Rente auszurichten. 3. Eventualiter sei die Angelegenheit zu weiteren Abklärungen an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen. 4. Der Beschwerdeführerin sei die unentgeltliche Prozessführung zu bewilligen und sie sei von allfälligen Vorschuss- und Sicherheitsleistungen zu befreien. Zudem sei ihr die unentgeltliche Rechtsverbeiständung durch die Unterzeichnende zu gewähren.