dessen Bericht von Ende Mai 2017 gemeint hatte, dass im frühen Kindesalter zwar Auffälligkeiten in Interaktion und Kommunikation aufgefallen, diese aber (über die erwähnten frühen Berichte hinaus) nicht weiter abgeklärt worden seien, so dürften keine weiteren Unterlagen für die ersten fünf Lebensjahre vorliegen; den mütterlichen Angaben kommt als Parteibehauptung aber kein Beweiswert zu.