Demgegenüber schreibt die Sonderschule Johanneum Ende März 2016, dass der Kontakt mit anderen für den stillen und zurückgezogenen A___ eine Herausforderung darstelle. Diese teilweise doch recht gegensätzlichen Einschätzungen erschweren eine diagnostische Festlegung, die aber auch im vorliegenden Kontext mit dem im Sozialversicherungsrecht allgemein erforderlichen Beweisgrad der überwiegenden Wahrscheinlichkeit zu erfolgen hätte (Urteil des Bundesgerichts 8C_269/2010 vom 12. August 2010 E. 5.3.1).