Schliesslich heisst es im letzten "echtzeitlichen", d.h. innerhalb der erwähnten fünfjährigen Zeitspanne liegenden Bericht des heilpädagogischen Dienstes St. Gallen von Anfang März 2003, dass der Versicherte seither den heilpädagogischem Kindergarten wegen eines Entwicklungsrückstandes mit taktilkinästhetischer Wahrnehmungsprobleme mit Auswirkung auf das Lern- und Sozialverhalten besuche. Zusammenfassend war in den Frühberichten zwar ansatzweise die Rede von auf einen möglichen Autismus hinweisenden Einschränkungen, doch wurde die vom Kinderspital früh geäusserte Verdachtsdiagnose eines frühkindlichen Autismus selbst von diesem nicht weiter-