Gemäss Replik des Beschwerdeführers sei die von Dr. F___ gestellte Diagnose des GG 405 nicht mehr anzweifelbar. Der frühkindliche Autismus sei mit hoher Wahrscheinlichkeit genetisch bedingt und bei A___ schon vor dem fünften Lebensjahr mit erheblichen Problemen mit Entwicklungsrückstand und Wahrnehmungsstörung erkennbar gewesen. Früher sei ihnen als Eltern der Begriff des Autismus nur aus dem Film Rainman mit einem erwachsenen Autisten bekannt gewesen.