Dem hielt die IV-Stelle in der Beschwerdeantwort entgegen, die GG 404 und 405 seien nicht ausgewiesen, das GG 495 (schwere neonatale Infekte, sofern in den ersten 72 Lebensstunden manifest und Intensivbehandlung nötig), gemeint bzw. recte wohl das GG 395 (leichte cerebrale Bewegungsstörungen mit Behandlung bis Ende des zweiten Lebensjahres) jedoch wie schon bisher.