C.4 Mit Duplik vom 20. August 2018 (act. 17) verwarf die IV-Stelle die Argumente des Beschwerdeführers, unter Beilage einer weiteren Stellungnahme des RAD (Psychiaterin Dr. I___) vom 16. August 2018 (act. 18). Der Beschwerdeführer nahm mit Schreiben vom 27. August 2018 (act. 20) erneut Stellung, unter Beilage eines E-Mails von Dr. F___ vom 23. August 2018 (act. 21), wonach eine rückwirkende Diagnose sehr wohl möglich sei, nicht aber die genaue Quantifizierung und Qualifizierung der Symptome. Seite 6 Erwägungen