Mit Replik vom 30. Juli 2018 (act. 12) und vom 13. August 2018 (act. 14) reichte er eine Stellungnahme von PD Dr. E___ vom 20. Juli 2018 (act. 13 und 15) ein, wonach die von ihm gestellte Diagnose eines frühkindlichen Autismus per definitionem an Symptome vor dem dritten Lebensjahr gekoppelt sei, auch wenn diese rückwirkend nicht vollständig objektiv beurteilbar seien, jedoch aus den Angaben der Eltern hervorgingen. Schon 2003 habe man ein dissoziiertes Leistungsprofil mit grossen Defiziten z.B. im verbal-motorischen Bereich sowie im sozialen und interaktionellen Bereich erhoben und deshalb von der Aufnahme in den regulären Kindergarten abgeraten.