B.3 Nach einer weiteren Stellungnahme des RAD (Dr. G___) vom 16. März 2018 (IV-act. 96) und einem Schreiben Dr. D___ vom 5. Mai 2018 (IV-act. 102/13), wonach die Diagnose eines frühkindlichen Autismus schon in Anbetracht der Berichte des Ostschweizer Kinderspitals aus dem Jahr 2000 als gesichert erscheine, erging seitens der IV-Stelle eine Verfügung Seite 5 vom 18. Mai 2018 (IV-act. 102/17) gemäss Vorbescheid, wobei in der Stellungnahme zu den Einwänden nunmehr explizit auf das GG 405 Bezug genommen wurde.