Mit Einwand vom 6. März 2018 (IV-act. 95) bemängelte die Krankenkasse SLKK, die IV- Stelle habe bei der Aktenvervollständigung keinen behandelnden Arzt explizit nach eindeutigen Symptomen einer Autismus-Spektrum-Störung vor Vollendung des fünften Lebensjahr gefragt, obwohl diese Diagnose auch danach gestellt werden könne.