Der Kinder- und Jugendpsychiater Dr. H___, meinte mit Schreiben vom 1. Februar 2018 (IV-act. 89) , dass er den Versicherten von März bis Dezember 2015 wegen einem leichten sprachlichen Entwicklungsrückstand, Zwangshandlungen und Lernschwierigkeiten in der Regelschule ambulant behandelt habe. Die Diagnose laute auf einen frühkindlichen Autismus.