A.13 Gleichwohl bezeichnete der regionalärztliche Dienst der Invalidenversicherung (RAD; Psychiaterin Dr. G___) das Alterskriterium für das GG 405 mit Aktennotiz vom 18. Dezember 2017 (IV-act. 71) als nicht erfüllt, da das Leistungsgesuch überwiegend auf den Angaben Seite 4 der Familie A___ beruhe und keine echtzeitlichen Berichte bzw. Befunde vorlägen. Auch sei die Diagnostik betreffend Autismus unvollständig.