Mit Bericht vom 10. Juli 2000 (IV-act. 6) schätzte der heilpädagogische Dienst St. Gallen den Entwicklungsrückstand auf ca. 8 Monate ein. In einem Bericht des Ostschweizer Kinderspitals vom 14. Dezember 2000 (IV-act. 9) war ferner die Rede von einer ataktischen zerebralen Bewegungsstörung (GG 390) und einem allgemeinen Entwicklungsrückstand (s. auch dessen auf den 29. Dezember 2017 datierten Bericht über umfangreiche diagnostische Abklärungen vom 8. und 9. Januar 2001 [IVact. 91]).