A.2 Gemäss Bericht des Ostschweizer Kinderspitals vom 26. April 2000 (IV-act. 4) liege das GG 395 mit einem allgemeinen Entwicklungsrückstand im Sinne einer deutlichen taktil/kinästhetischen und intermodalen Wahrnehmungsstörung vor. A___ zeige oft stereotype Abläufe mit rhythmischem Hin- und Herbewegen sowie Summen, was gewissen autistischen Verhaltensweisen entspreche. Mit Bericht vom 10. Juli 2000 (IV-act. 6) schätzte der heilpädagogische Dienst St. Gallen den Entwicklungsrückstand auf ca. 8 Monate ein.