3.6 Der Beschwerdeführer wurde im Rahmen der MEDAS-Begutachtung umfassend untersucht. Es ist nicht ersichtlich und wurde auch nicht geltend gemacht, dass relevante medizinische Vorakten unberücksichtigt blieben. Sämtliche Beschwerden wurden berücksichtigt und fachärztlich abgeklärt. Der gemäss Beurteilung des RAD-Arztes Dr. med.