Seite 13 3.5.5 Die Rüge des Beschwerdeführers, das MEDAS-Gutachten sei teilweise widersprüchlich, weil es die ersten Kindheitsjahre nicht berücksichtige beziehungsweise nicht thematisiere, ist nicht korrekt. Im Gutachten wurde im Rahmen der sorgfältig erhobenen Anamnese auch die Kindheit abgefragt (IV-act. 134-58/209 und IV-act. 134-71/209). In der Folge flossen die subjektiven Angaben des Beschwerdeführers in die Beurteilung mit ein (IV-act. 134-48/209; IV-act. 134-77ff/209).