Seite 12 im Gutachten von Dr. med. C___ vom 30. Juni 2010 als Differentialdiagnose gestellt, an einer schweren exazerbierten generalisierten Angststörung gelitten. Dies gelte auch für die sonstigen psychiatrisch postulierten Diagnosen. Insgesamt schienen beim Beschwerdeführer erhebliche Diskrepanzen in seinen Angaben auch schon in der Vergangenheit bestanden zu haben, welche in der Kombination mit den somatischen Leiden und den psychosozialen Problemen offensichtlich zu der diagnostischen Einschätzung der behandelnden und beurteilenden Psychiater geführt habe.