134-78/209). In der versicherungsmedizinischen Beurteilung der Funktionen, Arbeitsfähigkeit und Ressourcen wurde festgehalten, dass beim Beschwerdeführer normale mentale Funktionen beständen ohne relevante psychopathologische Auffälligkeiten bis auf subjektive Gedächtniseinschränkungen seit der Kindheit, ferner Ängste im Zusammenhang mit seinem somatischen Leiden. Seine Fähigkeiten zur Anpassung an Regeln und Routinen, Strukturierung von Aufgaben seien gut trotz Angaben über eine seit seiner Kindheit bestehende auffällige Aggressivität. Wegen der auch sonst guten Ressourcenlage wäre ihm eine Tätigkeit weiterhin zumutbar.