3.5 Das MEDAS-Gutachten vom 20. November 2017 erfüllt die von der Rechtsprechung an den Beweiswert eines medizinischen Berichts gestellten Anforderungen (vgl. E. 2.1) und genügt auch den revisionsrechtlichen Ansprüchen (Urteil des Bundesgerichts 8C_441/2012 vom 25. Juli 2013 E. 6.1.2), weshalb diesem volle Beweiskraft zukommt. Es beruht auf den erforderlichen allseitigen Untersuchungen, wurde in Kenntnis der und in Auseinandersetzung mit den Vorakten erstattet, berücksichtigt die geklagten Beschwerden, setzt sich mit diesen sowie dem Verhalten des Beschwerdeführers auseinander, legt die –