Der behandelnde Psychiater Dr. med. J___ bestätigte im Bericht vom 13. April 2018 zuhanden des Rechtsvertreters des Beschwerdeführers seine Diagnose einer rezidivierenden depressiven Störung sowie einer vorbestehenden und mittlerweile schwer chronifizierten generalisierten Angststörung. Es könne von weitgehend ausgeschöpften therapeutischen Massnahmen ausgegangen werden. In der Längsschnittbeurteilung sei von einer höchstens 50%-igen Arbeitsfähigkeit für adaptierte Tätigkeiten (Tätigkeiten ohne sehr hohe Anforderungen an die Konzentration, geistige Flexibilität und soziale Fertigkeiten) auszugehen.